Die Zahlen müssen stimmen...

Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Aus den uns vorliegenden Buchführungsunterlagen erstellen wir Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder auch Ihre Bilanz. Sofern erforderlich leiten wir diese auch elektronisch an das Finanzamt oder andere Institute (Bundesanzeiger, Banken) weiter. Die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen (Einkommensteuer oder Körperschaftseuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) ist für uns selbstverständlich.

Sofern Sie Ihre Buchhaltung selbst erstellen (sog. Selbstbuchende Mandanten), können wir auch gerne nur den Jahresabschluss und/oder die erforderlichen Steuererklärungen erstellen. Dazu übernehmen wir Ihre Daten aus ihrem Buchhaltungsprogramm (siehe Rechnungswesen)

Das beste Mittel, zu viel Steuern zu bezahlen ist,

sich für schlauer zu halten als seinen Berater.

(Dr. Peter Knief; Steuer-Sätze. 153 Steuer-Aphorismen)